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Man sollte die VdS-Richtlinien auch mal komplett lesen

Letztens habe ich wieder mal in der VdS 2311, also die Richtlinien für die Planung und den Einbau von Einbruchmeldeanlagen, geblättert.

Meine aktuelle Version hab ich letztes Jahr als CD erworben, mit ganz vielen anderen Dokumenten zusammen. Die aktuellste 2311 ist die Version aus 2010, dazu gibt es eine Ergänzung S1 aus 2013 (und mittlerweile auch eine S2 aus 2015, die fehlt aber auf der CD). Da in der 2311 drinstand, dass diese auch die Ergänzungen aus der S1 beinhaltet, hab ich die S1 nicht beachtet.

Die Tage hab ich aber wohl nicht die 2311 sondern die 2311-S1 erwischt. Mir fiel das aber erst nicht auf. Irgendwann landete ich dann bei der Tabelle mit den erlaubten Übertragungswegekombinationen. Und diese sah ganz anders aus, als ich die kannte.

So stellte sich heraus, dass in der originalen 2311 IP-Übertragungen sowohl als auf dem Kabelweg als auch auf dem Funkweg bedarfsgesteuert realisiert werden dürfen. Für Klasse B durfte der kabelgebundene Weg mit einer fünfstündigen Überwachung in Kombination mit einem Funkwerk, der spätestens alle 25 Stunden auf die Funktionsfähigkeit geprüft wird, richtlinienkonform betrieben werden. Das war mir ganz recht, da ich mit den IP-Standleitungen schon größere Probleme hatte.

In der 2311-S1 ist die oben genannte Kombination nur noch für private Objekte zulässig (Klasse A darf auch ohne Ersatzweg oder nur über Funk betrieben werden). Für gewerbliche Objekte ist nur noch eine Standleitung als Hauptübertragungsweg zulässig. Der Ersatzweg darf weiterhin bedarfsgesteuert sein. Eine bedarfsgesteuerte Verbindung im Hauptweg ist sogar explizit eine unzulässige Abweichung.

Irgendwie hatte ich jetzt einen Widerspruch. Die 2311 aus 2010, die die Ergänzungen der S1 von 2013 beinhalten sollte, sagte was anderes aus, als die pure S1 von 2013. Es zeigte sich dann, dass hinten an der 2311 noch die S1 angehängt war. Somit lag der Fehler bei mir.

Da zeigt sich dann wieder, wie abgehoben die Forderungen vom VdS manchmal sind. Irgendwo wird diese massive Verschärfung einen Grund haben, aber es sorgt auch für unnötige Arbeit. Beim Ausfall einer Standverbindung wird dieses per Ersatzweg an die Leitstelle übermittelt, die dann eine Meldung bekommen, aber nichts machen, weil der Ausfall der Verbindung durch die Ersatzmeldung ausgeglichen wird. Zeitgleich meldetet die Anlage aber eine Störung, die dem Betreiber wieder gemeldet wird. Also Leitstelle ruft Betreiber an, besonders gerne mitten in der Nacht. Nach ein paar Anrufen interessiert es den Betreiber nicht mehr, dass die Leitstelle anruft, was dann zu noch mehr Problemen führt.

Zum Glück habe ich in unserem Aufschaltrahmenvertrag die IP-Standverbindungen noch mit drin, bei neueren Verträgen würde dieses extra kosten.

Auf jeden Fall darf ich jetzt alle Aufschaltungen, die ich im Rahmen der All-IP-Umstellung getätigt habe, wieder anpassen.

PS: In der S2 gab es zum Glück keine Änderung der Übertragungswege. 

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